Sehr geehrter Software-Nutzer, vielen Dank für den Erwerb des von Ihnen lizensierten Softwareprogrammes. Wir liefern Ihnen damit ein Qualitätsprodukt und hoffen, dass es Ihren Wünschen entspricht. Nun werden Sie damit arbeiten und bestimmt auch Ihre Mitmenschen daran teilhaben lassen wollen. Alle Anwendungen, die Sie nun mit einem AquaSoft-Programm erstellen, können Sie getrost in Ihrem privaten Kreis verwenden, vorzeigen, verteilen oder verschenken. Etwas anderes ist allerdings der Vertrieb Ihrer Anwendungen bzw. Anwendungsdateien.
Was ist der Unterschied zwischen einem Programm und einer Anwendung?
Das Programm haben Sie von uns gekauft, besser gesagt, Sie haben per Download oder auf CD Daten bekommen, für die Sie das Nutzungsrecht erworben haben. Eine Weitergabe oder Unterlizensierung dieser Software, zu welchen Zwecken auch immer, ist ohne schriftliche Genehmigung durch die AquaSoft GmbH generell nicht gestattet. Was ist aber mit Ihren Anwendungen? So wie Sie in MS Word eine Textdatei erstellen und ausdrucken können, erzeugen Sie mit einem AquaSoft-Programm auch Dateien, die angezeigt, ausgedruckt, weitergegeben werden können. Dies sind Anwendungsdateien.
Wann benötigen Sie eine Vertriebslizenz?
Wollen Sie Ihre Anwendungsdateien, zum Beispiel Ihre Diashow über irgend ein interessierendes Thema, an Freunde oder Verwandte im privaten Kreis weitergeben, so ist dafür keine Vertriebslizenz notwendig. Erzeugen Sie mit Ihrer Software-Kopie Produkte, also Diashows, Kalender, Fotobücher etc., die Sie vertreiben wollen, unterstellen wir eine kommerzielle Tätigkeit, die eine Vertriebslizenz erfordert. Dem Anliegen von AquaSoft folgend, einer breiten und auch finanziell nicht so üppig ausgestatteten Kundengruppe Zugang zur Qualitätssoftware zu ermöglichen, sind die Preise für private Anwendungen besonders günstig kalkuliert. Daher mag der kommerzielle Nutzungsaufschlag, der nicht für die Nutzung, sondern nur für den Vertrieb der AquaSoft-User-Anwendungen gilt, für manchen schwer verständlich sein, doch wenn es diese Trennung nicht gäbe, müßten alle Kunden über einen großflächig verteilten Preisaufschlag die Gesamtkosten mittragen. Außerdem ist die Vorführung von Diaschauen vor Publikum vertriebslizenzfrei, auch wenn damit ein anderer als ein privater Zweck damit verbunden ist. Wollen Sie allerdings diese Diashow dann zusätzlich auf CD/DVD brennen und Ihrem Publikum mitgeben, ist dies eine Vertriebstätigkeit, egal, ob sich das für Sie nun rechnet oder nicht.
Wenn Sie also mit AquaSoft-Programmen Ihr Werbematerial, oder weitere Verkaufsprodukte herstellen und diese vertreiben, dann fallen Sie unter die Vertriebslizenz, mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht. Ausgenommen von der Vertriebslizenz sind anerkannte gemeinnützige Vereine oder Organisationen, Kindergärten und Schulen des ersten Bildungsweges. In Ausnahmefällen und bei völliger Mittellosigkeit, kann AquaSoft die Vertriebslizenzpflicht von nicht hierunter fallenden Gruppen und Organisationen abmildern, wenn damit ein gemeinnütziger oder humanitärer Zweck gefördert wird. Sprechen Sie uns an.
Die Vertriebslizenzen gibt es für jedes der AquaSoft-Programme "DiaShow Premium bzw. Ultimate", "PhotoKalender", "PhotoAlbum" und "ScreenShow". Für jede Anwendung gibt es eine eigene Vertriebslizenz. Das Nutzungrecht gilt für gesamte Hauptversionsnummer (z.B. 8.x) der Anwendung, schließt also auch die Updates innerhalb der Hauptversionsnummer ein.
Achtung: Eine Vertriebslizenz gilt nicht für den Vertrieb der AquaSoft-Programme selbst, sondern nur für die von Ihnen damit erzeugten Anwendungen.